Die Ente als Oldtimer

Definition "Oldtimer":
"Ein Oldtimer ist ein Kraftfahrzeug oder Anhänger mit einem Mindestalter von 20 Jahren. Die Hauptbaugruppen sind original (oder zeitgenössisch ersetzt). Bei einem Ersatz darf der Grund - charakter des Fahrzeuges nicht verändert werden. Durch Nachbildungen und/oder angepasste Austauschteile ersetzbar sind: Bereifung, Zündkerzen, Lampen und Leuchten, Verglasung, Ketten und Riemen, Bremsbeläge, Auspuffanlage. Aus Gründen des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit sind Veränderungen am Fahrzeug möglich. Ein Oldtimer ist ein historisch - technisches Kulturgut."

"H" Kennzeichen:
Der Gesetzgeber akzeptiert erst die Beantragung eines "H" Kennzeichens und die somit verbundenen steuerlichen Vorteile, wenn ein Fahrzeug 30 Jahre oder älter ist. Bedeutung für den 2 CV - Besitzer: Jeder der eine Ente fährt, die 1988 oder früher gebaut wurde und der obigen Definition entspricht, ist in Besitz eines Oldtimers. Ein "H" Kennzeichen kann aber erst dann beantragt werden, wenn die Ente Baujahr 1978 (oder älter) ist. Des weiteren müssen die Bedingungen in der obigen "Definition" erfüllt werden. Entsprechend der Erfahrungen von 2 CV - Besitzer, beim Versuch der Beantragung eines "H" Kennzeichens, ist es erforderlich, dass die Ente noch den original Rahmen besitzt.

Die Ente als Oldtimer:
Der 2 CV wird sicher noch eine Zeit lang als Gebraucht - u. Alltagsauto eine wichtige Rolle spielen. Doch in absehbarer Zeit wird die Ente von zahllosen Liebhabern noch heißer verehrt werden, noch treuer gehütet und noch sorgfältiger versorgt werden als je zuvor. Denn fabrikneuen Ersatz gibt es nicht mehr und so haben selbst die Enten der letzten Baujahre heute schon Sammlerwert. Die "Oldtimer" unter den Enten werden bereits heute schon zu hohen Preisen gehandelt. Ein 1990er Baujahr, von dem nur 4.086 nach Deutschland gelangten, hat daher schon ebenso viel Sammlerwert wie ein Modell aus dem Jahr 1954.